01.04.2025
Großheubach führt neue Verkehrsregelung in der Friedhofstraße ein

„Wer zu Fuß mit Schubkarre oder Handwagen zum Grüngutsammelplatz kommt, ist auf den letzten Metern immer wieder gefährdet!“, so betont es Bürgermeister Gernot Winter und stellt nun eine neue Verkehrsregelung vor. Immer wieder sei es in der Friedhofstraße zu Beinahe-Zusammenstößen von PKWs mit Schubkarren oder Handwagen gekommen, wenn vor allem am Samstag viele ihr Schnittgut von Bäumen und Sträuchern sowie ihren Rasenschnitt zum Grüngutsammelplatz bringen.
Daher habe man in der Gemeindeverwaltung überlegt, wie man hier Abhilfe schaffen könne. In Kooperation mit Polizeihauptkommissar Jürgen Farrenkopf, der bei der Polizeiinspektion Miltenberg für Fragen rund um den Verkehr zuständig und als Großheubacher selbst „Kenner der Szene“ ist, wurde das kurze Teilstück der Friedhofstraße von der Einmündung Röllfelder Straße (gegenüber des Getränkemarkts Wasser Winter) zum Friedhof und Grüngutsammelplatz neu beschildert. Zum einen steht dort nun das neue blaue Schild VZ 325.1.4, das eine Abwandlung des Schildes „verkehrsberuhigter Bereich“ ist und zusätzlich zu den bekannten Piktogrammen eine Frau mit einer Schubkarre und einen Mann mit Handwagen zeigt. Damit soll auf die besondere Häufung von Fußgängern mit geschobenen und gezogenen Transporthilfen hingewiesen werden. Zum anderen ist dort künftig an Samstagen zwischen 10 und 11 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr das Befahren mit dem PKW verboten. Dadurch können die Anlieferer, die zu Fuß mit Handwagen oder Schubkarre kommen, sowie Radfahrer mit kleinen Anhängern in diesen Zeiträumen gefahrenfrei und ohne eine Kollision mit einem Auto oder eine Behinderung durch einen PKW befürchten zu müssen, den Grüngutsammelplatz ansteuern.
„Die Anlieferung kann am Samstag sieben Stunden lang erfolgen, nämlich von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr. Das werden die Autofahrer schon verkraften, wenn sie zweimal eine Stunde den Sammelplatz nicht anfahren dürfen.“, meint Rathauschef Winter. Es seien schließlich auch nicht die Randzeiten betroffen: „Die motorisierten Anlieferer müssen ihre samstägliche Grüngut-Pilger-Fahrt nur geringfügig einschränken. Wer zu Fuß kommt, kann die volle Zeitspanne der Öffnungszeiten ausnutzen.“ Die vorher befragten Anwohner seien mit der neuen verkehrsberuhigenden Regelung aus verschiedenen Gründen einverstanden.
Nachdem das Bayerische Klimaschutzgesetz bis zum Jahr 2028 die Gemeinden auffordere, klimaneutral zu sein, trage diese Maßnahme auch dazu bei, den CO2-Ausstoß zu reduzieren, so der Chef der Gemeindeverwaltung. Auch die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) halte dies für zukunftsweisend und nahm die neue Beschilderung in ihren Katalog für (Förderwürdige innovative Klimamaßnahmen zur Treibhausgas-Immissions-Vermeidung [FIKTIV]) umgehend auf.
Durch das etwas verminderte Aufkommen an Schnittgutmengen während der beiden Zeitkorridore für die fußläufigen Anlieferer habe das Aufsichtspersonal künftig etwas mehr Zeit für Bürgerservice. So sei man derzeit schon am Vorbereiten einer kleinen Service-Station am Grüngutsammelplatz, an der eine kostenlose Druckprüfung für die Bereifung von Schubkarren und Handwägen vorgenommen werden könne, so Bürgermeister Winter. Druckluft, ein Tropfen Öl oder ein Sprühstoß Caramba seien dann auch immer kostenlos vorrätig, damit die Anlieferung weiterhin wie geschmiert laufe.
„Vielleicht animiert diese innovative Verkehrslenkung auch noch mehr Menschen dazu, statt mit dem Auto zu Fuß das Schnittgut wegzubringen.“, hofft der amtierende Landrat Bernd Schötterl, der den möglichen Beitrag zu mehr Bewegung und damit zu mehr Gesunderhaltung der Bevölkerung in den Blick nimmt: „Damit leistet Großheubach einen kreativen Beitrag zur Gesundheitsregion plus Miltenberg!“ Gleichzeitig stellte er eine nachträgliche Schild-Bürger-Förderung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Aussicht.
Auch bei der Gleichstellungsbeauftragten im Landratsamt, Karen Wrigley-Simon, sorgte das neue blaue Verkehrsschild für Freude: „Endlich durchbricht man auch bei den Verkehrszeichen althergebrachte Rollenbilder!“ Mit der Frau, die die Schubkarre führe, sei ein erster Schritt in Richtung Gendergerechtigkeit im Schilderwald und für den Abbau von Diskriminierung von Frauen im Straßenverkehr gemacht. Wrigley-Simon sagte dem Bürgermeister zu, gemeinsam mit ihrer Lenkungsgruppe demnächst einen Praxisversuch mit dem eigenen Handwagen zu unternehmen, sobald bei diesem die Einparkhilfe eingebaut sei.
Möglich wurde die neue Beschilderung erst durch die „1. Außerordentliche Priorisierungs-Richtlinie zur Integration von Laufoptionen“, die das Anbringen neuer Verkehrsschilder ohne größeren bürokratischen Aufwand erleichtert. Nachdem neue staatliche Regelungen oft eher hemmen als vorwärtsbringen, freut sich Bürgermeister Gernot Winter über diese neue, unbürokratische Vorschrift: „Es ist erst der vierte Erlass, an den ich mich erinnern kann, der uns weiterhilft. Davon können ruhig weitere kommen!“ Vielleicht schon am 1. Mai?!
R. Dacht/G. Logen
Kategorien: Pressemitteilung Markt Großheubach