Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Der Eheschließung geht die förmliche Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) voraus. Die Anmeldung muss am Wohnort einer der beiden Verlobten erfolgen, dabei ist es egal, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt (siehe Anmeldung der Eheschließung).
Eine Ehe kann grundsätzlich nur vor dem Standesbeamten am jeweiligen Wohnort, aber auch vor jedem anderen Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Standesbeamte, bei dem die Ehe angemeldet wurde, den Standesbeamten, bei dem die Ehe geschlossen werden soll, hierzu ermächtigt.
Die Ehe wird dadurch geschlossen, daß die Verlobten vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben werden. Der Standesbeamte fragt die beiden Verlobten nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Wenn beide mit ''ja'' antworten, sind sie kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute. Bei der Eheschließung können zwei Trauzeugen anwesend sein, sofern die Verlobten dies wünschen. Die Eheschließung wird im Heiratsbuch beurkundet.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist - sofern sie in der im jeweiligen Staat gültigen Form geschlossen wurde - auch in Deutschland in vollem Maße gültig.
Für die Eheschließung im Inland werden grundsätzlich keine Kosten erhoben. Soweit eine Eheschließung außerhalb der Dienstzeit vorgenommen wird, beträgt die Gebühr 70,- €. In jedem Fall können angefallene Auslagen erhoben werden. Für eine Eheurkunde wird eine Gebühr von 10,- € erhoben.