Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Die Anmeldung zur Eheschließung
Dem Jawort geht die förmliche Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) voraus. Die Anmeldung muss am Wohnort einer der beiden Partner erfolgen, dabei ist es egal, ob es sich um einen Haupt- oder Nebenwohnsitz handelt.
Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, den Trautermin zu vereinbaren. Es wird insbesondere anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob dem Heiratswunsch "Ehehindernisse" entgegenstehen.
Zur Anmeldung der Eheschließung erscheint für gewöhnlich das Brautpaar gemeinsam auf dem Standesamt. Sollte einer der beiden Partner aus wichtigem Grund verhindert sein, so kann er dem anderen eine unterschriebene Erklärung mitgeben, die seinen Heiratswillen bestätigt. Das Formular für eine solche Einwilligung (Beitrittserklärung) erhalten Sie bei jedem Standesamt.
Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit.
Nachdem der Standesbeamte Ihre Ehefähigkeit geprüft und festgestellt hat, können Sie dann innerhalb von 6 Monaten zur Tat schreiten und Ihre Liebe amtlich besiegeln.
Bitte erkundigen Sie sich vorher telefonisch, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
Bei Anmeldungen mit Ausländerbeteiligung ist in aller Regel ein umfangreiches Beratungsgespräch erforderlich und deshalb eine persönliche Vorsprache empfehlenswert.
50,00 €
zusätzlich 20,00 € je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist.