Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, müssen in bestimmten Staaten ein "Ehefähigkeitszeugnis" vorlegen. Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates. Das Ehefähigkeitszeugnis sagt aus, dass eine Person nach deutschem Recht die Ehe schließen kann. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des derzeitigen Wohnorts oder des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Inland.
Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich sind, erfragen Sie bitte im Standesamt.
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
Ehefähigkeitszeugnis - wenn beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
50,00 EUR
zusätzlich 20,00 € je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist.