Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Die Haushaltsbescheinigung benötigen Sie für die Beantragung von Kindergeld bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. In der Haushaltsbescheinigung werden Ihre im Antrag gemachten Angaben über die im Haushalt lebenden Personen von der Meldebehörde bestätigt.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Yvonne Spörl Sachbearbeiterin | 09371 4099-21 | 09371 4099-28 | A5 | spoerl.y@grossheubach.de |
Die Ausstellung der Haushaltsbescheinigung ist gebührenfrei.