Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Meldepflicht
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Beim Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.
Die Verletzung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Yvonne Spörl Sachbearbeiterin | 09371 4099-21 | 09371 4099-28 | A5 | spoerl.y@grossheubach.de |