Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag).
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Wichtiger Hinweis:
Angehörige müssen die Leichenschau durch einen Arzt veranlassen.
Anzeigepflichtige Personen:
- grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet
- die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder
- jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist
Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen beim Standesamt angezeigt werden.
1. Unterlagen des/der Verstorbenen
Bei Ledigen: Geburtsurkunde
Bei Verheirateten: Eheurkunde
Bei Geschiedenen: Eheurkunde
Bei Verwitweten: Eheurkunde
2. Todesbescheinigung (wird vom Arzt ausgestellt)
3. gültiger Personalausweis/Reisepass des Verstorbenen und des Anzeigenden
Sterbeurkunde für Krankenkasse, gesetzliche Renteversicherung, Versorgungsamt und Bestattung sind gebührenfrei.
Sterbeurkunde für eigene Zwecke 10,00 €