Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Staatliche Fischerprüfung
Von einem Angler werden Kenntnisse über die Gewässer, die Regelungen des Natur- und Artenschutzes sowie über die tierschutz- und waidgerechte Behandlung der Fische verlangt. Die gesetzlich verankerte Pflicht zur Hege der Fischbestände und der Lebensgemeinschaften des Wassers erfordert ein umfangreiches, ökologisches Wissen.
Eine bestandene Fischerprüfung dokumentiert somit nicht nur die Befähigung zum Fischen, sondern bescheinigt auch die Kompetenz des korrekten Verhaltens am Gewässer und des sachgerechten Umgangs mit Tieren und Pflanzen.