Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Erklärung des Austritts
Wer den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft erklären möchte, kann diese Erklärung persönlich bei dem für ihren/seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnung) zuständigen Standesamt abgeben.
Für Kinder unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären. Die formlose Vollmacht eines Sorgeberechtigten reicht nicht aus. Kinder ab zwölf Jahren müssen persönlich mit anwesend sein und einwilligen.
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Gebühren
Die Aufnahme der Erklärung über den Kirchenaustritt als Amtshandlung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen für die Aufnahme einer Austrittserklärung mit Austrittsbescheinigung 35,-- Euro.