Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Wer seine Wohnung im Inland verlegt, muss sich seit dem 01. Juni 2004 nicht mehr bei der Meldebehörde abmelden. Die Verpflichtung zur Anmeldung innerhalb zwei Wochen bleibt weiterhin bestehen.
Zu beachten:
Für meldepflichtige Personen besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung, wenn
- die Wohnung ins Ausland verlegt wird oder
- ein Zweit- oder Nebenwohnsitz (Hauptwohnung im Inland bleibt bestehen)
abgemeldet wird.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Yvonne Spörl Sachbearbeiterin | 09371 4099-21 | 09371 4099-28 | A5 | spoerl.y@grossheubach.de |