Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und auch bewohnen, kann nur eine Wohnung Ihre Hauptwohnung sein, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörden darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist. Insgesamt bestimmen objektive Faktoren, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung oder Ihre Nebenwohnung ist.
Eine endgültige Entscheidung trifft die Meldebehörde auf Grund Ihrer Angaben, die gegebenenfalls von der Meldebehörde überprüft werden.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Yvonne Spörl Sachbearbeiterin | 09371 4099-21 | 09371 4099-28 | A5 | spoerl.y@grossheubach.de |