Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Im Wählerverzeichnis sind alle Personen eingetragen, die wahlberechtigt sind. In Deutschland wird das Wählerverzeichnis zu einem nach der jeweiligen Wahlordnung festgelegten Termin aus den Daten des Einwohnermeldeamtes angelegt. Hierbei werden dann alle jeweils wahlberechtigten Personen erfasst. Hiernach wird eine Frist für die Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie die Anträge auf Eintragung in selbiges gewährt. Dies ist insbesondere für zugezogene Wahlberechtigte von Bedeutung.
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