Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Wenn Sie den Fischfang ausüben möchten, benötigen Sie einen Fischereischein.
Der Fischereischein wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Behörde erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern.
Eine der Voraussetzungen zur erstmaligen Erteilung des Fischereischeins ist das erfolgreiche Ablegen der Fischerprüfung.
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Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung
soweit vorhanden bisheriger Fischereischein
Fischereischein auf Lebenszeit:
Einmalzahlung je nach Lebensalter des Antragstellers
Lebensalter bei Zahlung Betrag in €
14 - 22 300
23 - 27 288
28 - 32 256
33 - 37 224
38 - 42 192
43 - 47 160
48 - 52 128
53 - 57 96
58 - 62 64
63 - 67 32
Personen die das 68. Lebensjahr vollendet haben, werden von der Abgabepflicht befreit.
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 35,00 €.
Fichereischein für fünf aufeinanderfolgende Jahre:
Die Fischereiabgabe beträgt 40 €, die Bearbeitungsgebühr 35 €.
Jahresfischereischein:
Den Jahresfischereischein erhalten Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Fischerprüfung. Die Fischereiabgabe beträgt 15 €, die Bearbeitungsgebühr 7,50 €.
Jugendfischereischein:
Die Fischereiabgabe beträgt 10 € für die gesamte Geltungsdauer, höchstens jedoch 2,50 € pro angefangenes Jahr der gesetzlich möglichen Geltungsdauer, die Bearbeitungsgebühr beträgt 5 €.