Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Die Meldebehörde hat die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Einwohner zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.
Im Gegensatz zur Anmeldung liegt eine Ummeldung immer dann vor, wenn ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Großheubach erfolgt.
Die Ummeldung hat innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung zu erfolgen.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Yvonne Spörl Sachbearbeiterin | 09371 4099-21 | 09371 4099-28 | A5 | spoerl.y@grossheubach.de |
Die Ummeldung ist gebührenfrei.