Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Nach § 14 GewO darf eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Die Informationen beschränken sich auf den Namen des Betriebes oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden.