Grußwort
Grußwort von Bürgermeister
Gernot Winter
Auszug aus dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29.04.2007 (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG):
§ 9 Angabe der Wasserhärtebereiche
(1) Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebe-
reich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers mindestens einmal jährlich,
ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereichs in
Form von Aufklebern oder in einer ähnlich wirksamen Weise mitzuteilen.
(2) Die Härtebereiche sind wie folgt anzugeben:
Härtebereich weich: < 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Härtebereich hart: > 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter
Für Großheubach ergeben sich folgende Werte (Stand Dezember 2024):
Härtegrad mittel - 10,8 dH
Hier finden Sie die Ergebnisse der Wasseruntersuchungen der letzten Jahre nach der Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001: