18.04.2024
Störung der Abfuhrfahrzeuge
Es ist bekannt, dass die Anzahl der zugelassenen Kraftfahrzeuge auch im Landkreis Miltenberg kontinuierlich steigt. Leider nehmen Parkplätze und Unterstellmöglichkeiten nicht im gleichen Umfang zu. Das führt dazu, dass immer mehr Kraftfahrzeuge am Straßenrand geparkt werden. Aber dies ist in engen Straßen nicht zulässig. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass mindestens eine freie Durchfahrtsbreite von 3,05 m freigehalten werden muss.
Auch im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen gilt in einem Bereich von fünf Metern ein Parkverbot, um größeren Fahrzeugen die Einfahrt zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie, dass ein Müllfahrzeug erheblich mehr Platz benötigt als ein Pkw. Dies gilt nicht nur auf geraden Strecken sondern erst recht in Kurven und an Einmündungen.
Es kommt in letzter Zeit gehäuft vor, dass Müllfahrzeuge in zugeparkten Straßen nicht einfahren können. Die Folge ist, dass die Mülltonnen in den betroffenen Straßen nicht geleert werden können und die betroffenen Bürger ihren Unmut dann gegenüber den Müllwerkern und den Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft äußern.
Diese sind aber an diesen Vorkommnissen weder schuld noch beteiligt. Im Gegenteil, die Müllfahrzeuge fahren zugeparkte Straßen in der Regel dreimal in zeitlichen Abständen an. War auch die dritte Anfahrt erfolglos, setzen die Müllfahrzeuge ihren Einsatz fort und die betroffenen Müllgefäße müssen ungeleert bleiben.
Den betroffenen Bürgern bleibt dann nur, auf den nächsten Abfuhrtermin zu warten und die Zeit bis dahin mit gebührenpflichtigen Restmüllsäcken zu überbrücken.
Ist der Falschparker bekannt empfiehlt es sich, diesen zumindest anzusprechen und auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.
In einigen Fällen haben einsichtige Falschparker ihren Nachbarn bereits Restmüllsäcke gekauft und zur Verfügung gestellt.
Besonders oft treten derartige Ärgernisse in Feiertagswochen auf. In diesen Wochen kann die Müllabfuhr auch an Samstagen erfolgen, an denen gewöhnlich viele Kraftfahrzeuge an den Straßenrändern geparkt werden. Die Mülltonne wird zwar bereitgestellt, aber an das Müllfahrzeug denkt man nicht. Damit ist der –vermeidbare- Ärger vorprogrammiert.
Die Kommunale Abfallwirtschaft und die Müllabfuhrfirmen wollen Ihre Abfälle entsorgen. Bitte erleichtern Sie uns die Arbeit und beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Denken Sie auch daran, dass vielleicht einmal ein Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeug zum Einsatz kommen muss und dann auch von falsch geparkten Fahrzeugen behindert wird.
Noch ein Hinweis:
Die Deckel der Müllgefäße müssen bei der Müllabfuhr geschlossen (!) sein. Dies ergibt sich aus den Unfallverhütungsvorschriften für die Müllabfuhr und der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises.
Leider immer öfter verursachen falsch geparkte Kraftfahrzeuge Probleme und Ärger bei den Bürgern, den Müllwerkern und den Mitarbeitern der Kommunalen Abfallwirtschaft.
Bitte kaufen Sie sich bei größerem Restmüllanfall einen Restmüllsack auf Ihrem Rathaus.
Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL