Großheubach Großheubach

Hinweise zu Abfuhrterminen und Restmülltonne

07.01.2025
Restmülltonne richtig bereit stellen

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

leider kommt es immer wieder zu Missverständnissen bei Abfuhrterminen, insbesondere an Feiertagen. Diese führen in der Regel zu verschiedenen Terminverschiebungen. Durch Übertragungsfehler kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Termin falsch veröffentlicht wird.

Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit eines Abfuhrtermins, orientieren Sie sich bitte an dem vom Landkreis Miltenberg veröffentlichten Abfallkalender. Diesen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (Themen: Abfall) oder in der AbfallApp MIL. Hier können Sie sich die Termine für Ihr Objekt direkt anzeigen lassen. Sie können sich auch eine Jahresübersicht in Listen- oder Kalenderform zum Ausdrucken bzw. eine Kalenderdatei zum Import auf Ihr mobiles Endgerät bzw. Kalenderprogramm generieren. Die AbfallApp MIL bietet darüber hinaus die automatische Abfuhrerinnerung auf Ihrem mobilen Endgerät.

Wichtig vor allem für Gewerbetreibende:

In dem über die Gemeinden oder Amtsblätter veröffentlichen Abfallkalender werden nur die Termine für die turnusmäßige Müllabfuhr der privaten Haushalte veröffentlicht. Sind Sie Gewerbetreibende und haben daher Behälter in einem anderen Turnus angemeldet, können Sie sich für Ihr Objekt alle Leerungstermine (inklusive der durch Feiertage bedingten Verschiebungen) wie oben beschrieben darstellen lassen und ggf. ausdrucken oder exportieren. Achten Sie bitte darauf, dass Sie in der App unter „Einstellungen“/“Standort“/“Abfallarten auswählen“ die entsprechende Abfallart inklusive des für Sie zutreffenden Turnus auswählen.

Restmülltonnen im Landkreis Miltenberg richtig bereitstellen

Gerade in der Weihnachtszeit haben die Abfallwirtschaft des Landkreises Miltenberg viele Nachrichten über überfüllte Restmülltonnen erreicht. Teilweise waren die Deckel zur Abfuhr nicht geschlossen, auch wurde Restmüll neben der Tonne bereitgestellt. Die Abfallwirtschaft weist aus diesem Grunde darauf hin, dass die Restmülltonnen zur Abfuhr ordnungsgemäß bereitgestellt werden müssen.

Das heißt, dass die Mülltonnen für die Müllabfuhrunternehmen sichtbar und mit geschlossenem Deckel bereitgestellt werden müssen. Auch Restabfälle, die neben der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt werden, müssen ordnungsgemäß bereitgestellt werden: Sie werden nur mitgenommen, wenn sich die Abfälle in offiziellen Restmüllsäcken mit dem Logo des Landkreises Miltenberg befinden. Diese Restmüllsäcke können bei der jeweiligen Heimatgemeinde, beim Landratsamt Miltenberg und auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Miltenberg zum Preis von 4,80 Euro pro 70-Liter-Sack erworben werden. Diese Restmüllsäcke können auch im Vorhinein gekauft werden, wenn bekannt sein sollte, dass einmal ein größerer Bedarf an Restmüllkapazität besteht.

Auch das Einstampfen der Abfälle in die Mülltonne ist nicht zulässig, da diese sonst nicht entleert werden kann. Neben der Möglichkeit, überschüssige Restabfälle bei der nächsten Restmüllabfuhr in den Restmüllsäcken mit dem Logo des Landkreises Miltenberg neben der Restmülltonne bereitzustellen, kann alternativ der Restmüll auch bei der Müllumladestation Erlenbach, dem Wertstoffhof Bürgstadt oder der Kreismülldeponie Guggenberg angeliefert werden. Hierzu wird ein Termin benötigt, der bequem unter Angabe der Objektnummer online vereinbart werden kann.

Nicht nur zur Umsetzung von bundesrechtlichen Regelungen zur Vermeidung sowie Verwertung von Abfällen wirbt der Landkreis Miltenberg auch für eine gute Abfalltrennung. Es dürfen daher nur die Abfälle in die jeweilige Mülltonne gegeben werden, für die die Mülltonne auch bestimmt ist.

Sollte das Volumen der Restmülltonne dauerhaft nicht ausreichen, kann eine größere oder eine weitere Restmülltonne angemeldet werden. Eine Übersicht über Größen und Preise findet sich auf der Internetseite des Landratsamtes Miltenberg (www.landkreis-miltenberg.de/themen/abfall.html ) oder in der AbfallApp MIL, die für die Handybetriebssysteme Android und iOS kostenfrei in den jeweiligen Appstores heruntergeladen werden kann.

 

 

Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL

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