04.12.2023
im Bereich des Mainvorlandes
Wir weisen darauf hin, dass gemäß Allgemeinverfügung des Landkreises Miltenberg derzeit ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel (nur Wasservögel, keine Singvögel) gilt.
Auch ohne eine solche Allgemeinverfügung ist es nicht erwünscht, dass Enten und Gänse gefüttert werden. Falsches Füttern schadet den Tieren mehr als es hilft. Gerade Brot stellt mit seinem enthaltenen Salz eine Gesundheitsgefahr für Tiere dar. Die oftmals zurückbleibenden Brotreste locken z. B. Ratten an, die dann wieder mühsam bekämpft werden müssen. Wir appellieren aus diesem Grund an alle Bürger, das Füttern von Enten und Gänsen zu unterlassen.
Kategorien: Pressemitteilung Landratsamt MIL