10.03.2025
wegen Ablauf der Eichzeit

Nach dem Eichgesetz und der Eichordnung sind wir verpflichtet, die Wasserzähler alle sechs Jahres auszutauschen. Der turnusgemäße Austausch der betroffenen Zähler erfolgt durch die Mitarbeiter der Wasserversorgung Großheubach, die sich entsprechend ausweisen können. Der Wechsel betrifft nur Zähler im Eigentum der Gemeinde Großheubach und ist für die Bürger kostenlos. Wir möchten Sie bitten, den Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen, so dass der Wechsel problemlos erfolgen kann.
Überprüfen Sie, dass der abgelesene Zählerstand richtig dokumentiert wurde, da im Nachhinein keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können. Kontrollieren Sie nach Einbau des Wasserzählers mehrfach (im Abstand von einigen Tagen) die Dichtheit der Verschraubungen und der Ventile (Sichtkontrolle). Fehler können Sie bei unserem Wassermeister Christopher Winter unter winter.c@grossheubach.de oder 0171/4740539 melden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.
Folgende Straßen sind 2025 für den Zählertausch vorgesehen:
Am Mühlbach - Bachgasse - Birkenweg - Buchenweg - Dieselstraße - Friedbergblick - Großkathrein - Industriestraße - Rathausstraße - Rebenweg - Röllbacher Straße - Röllfelder Straße - Sandheide - Schafgasse - Sudetenstraße - Seistelweg - Sonnenstraße - Staustufe - Steigeweg - Vereinsstraße
Kategorien: Pressemitteilung Markt Großheubach