Die der Gemeinde Großheubach gehörende Waldfläche an der "Mainhölle" liegt etwa 3 km nordöstlich von Großheubach an einem sehr steil zum Main hin abfallenden Osthang inmitten eines größeren Waldgebietes. Nur wenig südlich am Unterhang befindet sich das Naturschutzgebiet "Buntsandsteinbrüche bei Bürgstadt".
Naturräumlich liegt der Wald am Südrand des Sandsteinspessart und gehört waldbaulich zum Wuchsbezirk Buntsandsteinspessart mit Dominanz der Buche.
Geologisch liegt das Gebiet im mittleren bis oberen Buntsandstein. Bei den Behörden handelt es sich um mäßig frische schluffreiche Sande mit Braunerden und podsoligen Braunerden sowie um ein Block-Sand-Mosaik mit skelettreichen Braunerden. Kennzeichnend ist ein umfangreiches Blockmeer aus Sandsteinblöcken.
Der auf zwei Teilflächen von 14, 9 ha und 1,8 ha insgesamt 16,7 ha umfassende Schutzgebietsvorschlag weist auf 13,4 ha mit 70 bis 100 % weit überwiegend Laubholz auf, wobei die vorhandene Kiefer z.T. absterbend oder schon abgestorben ist. Lediglich auf 3,3 ha überwiegt stark der Kiefernanteil, wobei auch hier die Kiefer häufig abgestorben und ein fülliger Nebenbestand aus Buche und Eiche vorhanden ist. Das Alter der Bestände liegt zwischen 120 und 150 Jahren (70 bis 162 Jahre).
Die große Besonderheit des Gebietes liegt nicht nur in der Steilheit des Hanges, sondern vor allem in den großen Sandstein-Blockfeldern, in denen auch die Linde vertreten ist. Insofern handelt es sich hier um einen seltenen, von seiner natürlichen Fauna und Flora her sehr interessanten Sonderstandort am Südrand des Spessarts, der sich deutlich von den großflächigen Buchenwaldstandorten im übrigen Spessart unterscheidet.
In der über 100.000 ha umfassenden Waldfläche des Spessarts sind derzeit nur 258 ha in sieben Naturschutzgebieten geschützt. Damit ist auch nicht annähernd die Vielfalt der Waldstandorte im Spessart in Naturschutzgebieten vertreten, so dass es gerechtfertigt ist, einen wichtigen, wenn auch kleinen Sonderstandort in das System der Naturschutzgebiete einzubeziehen.
Bei der Beurteilung der Schutzwürdigkeit ist auch das im jeweiligen Gebiet vorhandene Entwicklungspotential zu berücksichtigen, wie ja auch in vielen Naturschutzgebieten durch gezielte Maßnahmen Standorte verbessert oder auch räumlich erweitert werden. Hier besteht die Aufwertungsmöglichkeit darin, dass in die natürliche Waldentwicklung zum ökologisch wertvollsten, weil in unserer Landschaft ursprünglichsten Vegetationsbestand nicht mehr durch forstliche Nutzung oder Pflege in Form von Auslese oder Förderung einzelner Baumarten oder durch Entnahme von Alt- oder Totholz eingegriffen wird, so dass sich tatsächlich die dem Standort entsprechende natürliche Waldgesellschaft einstellen kann, was im Wirtschaftswald nicht ohne weiteres möglich ist. Auch diese Entwicklung zu fördern und beispielhaft unbeeinflusste Waldgesellschaften zu dokumentieren, ist Aufgabe des Naturschutzes.
Die anzustrebende unbeeinflusste und nutzungsfreie Entwicklung von zwei kleinen, durch die Blockmeere sehr bemerkenswerten Waldinseln im Großheubacher Gemeindewald ist auch ein interessantes Anschauungsobjekt für Wanderer und Spaziergänger auf den von der Gemeinde ausgewiesenen und am vorgeschlagenen Schutzgebiet vorbeiführenden Wanderwegen.