Die zum Main hin geneigten steilen Hanglagen von Großheubach über Klingenberg am Main bis Erlenbach am Main sind ein altes Weinbaugebiet, das durch Aufgabe der weinbaulichen Nutzung auf dem größten Teil der Flächen in den Steillagen auf einen Bruchteil zusammengeschmolzen ist. Seit der Jahrhundertwende entwickelten sich auf den aufgelassenen Weinbergsflächen vielfältige Sukzessionsstadien.
Die engen Terrassen mit dem reichen gegliederten Mauersystem auf Buntsandstein prägen markant und unverwechselbar das Landschaftsbild in diesem Mainabschnitt.
1982 beantragte die Interessengemeinschaft Terrassenweinbau Untermain die finanzielle Förderung der schwierig zu bewirtschaftenden Steillagen. Ein eigenes Steillagenprogramm kam zwar nicht zu Stande, aber über eine Flurbereinigung sollte die zur Verbesserung der Weinbausituation notwendige Hilfe gewährt werden. 1985 wurde die Weinbergsflurbereinigung Großheubach, Klingenberg am Main, Erlenbach am Main mit einem Umfang von ca. 280 ha, davon ca. 70 ha Rebfläche, angeordnet.
Das zunehmende Interesse an der Wiederbepflanzung aufgelassener Weinbergsflächen veranlasste die Naturschutzbehörden zu der Forderung, einen großen Teil der strukturreichen Biotopflächen zu erhalten. Vom Bayer. Landesamt für Umweltschutz wurde daraufhin eine detaillierte Bestandserhebung und Bewertung der Biotopflächen durchgeführt. Nach dem Wunsch der Naturschutzbehörden sollten als "wertvoll" und "besonders wertvoll" eingestufte Biotope erhalten und nicht für eine Wiederbepflanzung herangezogen werden.
Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass aufgrund der Eigentumsverhältnisse - eine Grundstückszusammenlegung im Rahmen der Flurbereinigung war nicht möglich - und der Bepflanzungswünsche zu wenig geeignete Flächen für eine Bepflanzung mit Weinreben zur Verfügung standen. In vielen Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden bis hin zum Bayer.
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wurden Wege gesucht, um den Winzern zu helfen, ohne jedoch die Natur gänzlich außer Acht zu lassen. Im Januar 1992 wurde schließlich von Seiten der Regierung von Unterfranken erklärt, dass auch als "ökologisch wertvoll" eingestufte Trockenbiotope bepflanzt werden dürfen, sofern dafür Ersatzbiotope geschaffen werden.
Die Direktion für Ländliche Entwicklung Würzburg erklärte sich bereit, für die Winzer die Schaffung der Ersatzbiotope zu übernehmen. Da die Suche nach Ersatz-Trockenbiotopen erfolglos blieb, bot die Gemeinde Großheubach eine ca. 10 ha große Fläche in der Mainaue zur Schaffung von Ersatzbiotopen an. Von der Regierung von Unterfranken wurde vorgeschlagen, hier ein Auenwaldbiotop neu anzulegen, weil Auenwald im gesamten Maintal nur noch in kleinsten Resten vorhanden ist.
Durch Absenkung des Geländes um 2 bis 3 Meter bis auf den Grundwasserspiegel sollen die nötigen Standortbestimmungen eines auch regelmäßig vom Hochwasser überfluteten Auenwaldgeländes geschaffen werden. Im Hochwasserabflussbereich werden dem Auenwald vorgelagerte Nass- und Feuchtflächen angelegt und eine offene Wasserfläche stellt einen Ersatz für einen ehemaligen Altarm des Mains dar. Das Gelände soll ohne Nutzung und weitestgehend ohne Pflege einer natürlichen Entwicklung überlassen werden.Nach langwierigen Planungen und Verhandlungen konnte nunmehr endlich im Jahr 2002 mit der Anlage des Ersatzbiotops begonnen werden.
Hier sehen Sie die Entstehung des Auenbiotops aktuell bis zurück zu 2002